Titeldetails:
TitelFFH-Berichtspflicht: Kartierung von Neunaugenlaichgruben
TitelzusatzFluss,- Bach- und Meerneunaugen sind im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet ; über den Erhaltungszustand der Arten muss in sechsjährigem Abstand an die EU-Kommmission berichtet werden ; dies soll auf der Grundlage eines - so weit als möglich - systematischen Monitorings geschehen
VerantwortlichCornelia Schütz ; Andreas Scharbert
Autor/in Schütz, Cornelia | Scharbert, Andreas
Medientyp Print
Publikationstyp Aufsatz
Erschienen 2012
QuelleNatur in NRW; Recklinghausen; 37 (2012),2, S. 13-16 : Ill., Kt.
InNatur in NRW
Raumsystematik 01 Nordrhein-Westfalen |
Sachsystematik 163050 Fische |
Schlagwörter Nordrhein-Westfalen | Neunaugen (Familie) | Laichgewässer | Kartierung
Online-Ressource:
Linkwww.bibliothek.uni-regensburg.de
Bestandsangaben:
Zum Bestand siehe:Natur in NRW