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FFH-Berichtspflicht: Kartierung von Neunaugenlaichgruben | Fluss,- Bach- und Meerneunaugen sind im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet ; über den Erhaltungszustand der Arten muss in sechsjährigem Abstand an die EU-Kommmission berichtet werden ; dies soll auf der Grundlage eines - so weit als möglich - systematischen Monitorings geschehen Schütz, Cornelia; Scharbert, Andreas 2012

Die Neunaugen und Fische (Cyclosomata & Pisces) des Kreises Siegen-Wittgenstein | eine kommentierte Artenliste Frede, Michael 2002

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